Nur noch 2-G auf der Sportanlage erlaubt
Liebe Mitglieder, Fans und Zuschauer des SC Herten,
am heutigen Tage kam die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW raus. Es ergeben sich deutliche Einschnitte für den Amateursport, denn ab morgen gelten folgende neue Regeln:
- Sportlerinnen und Sportler ab dem 16ten Lebensjahr im Innenbereich und Außenbereich, sowie Trainer und Teamzugehörige müssen 2G (genesen oder vollst. geimpft) erfüllen. Diese Regel gilt für den Trainings- und Wettkampfbetrieb.
- Für Zuschauer gilt ebenfalls die 2G-Regel.
Es gibt natürlich ein paar Ausnahmen:
- Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind ausgenommen von der 2G-Regel
- Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem
Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht
gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis
nach § 2 Absatz 8 Satz 2 verfügen.
Wir bitten euch diese neuen Regeln beim Besuch unserer Sportanlage zu beachten, da wir entsprechend kontrollieren werden.
Vielen Dank für euer Verständnis