Der Kreis Recklinghausen hat in seiner Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 u.a. folgendes angeordnet.
§ 1
Nr.2c): bei Sportveranstaltungen in Sport- und Wettbewerbsanlagen
Beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettbewerben auf und in öffentlichen oder privaten Sport- und Wettbewerbsanlagen besteht für alle Zuschauer*innen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, auch am Sitz- oder Stehplatz.
Die gesamte Allgemeinverfügung kann unter dem folgenden Link eingesehen werden:
Ab sofort gilt also auch die dauerhafte Maskenpflicht für Zuschauer*innen auf unserer Sportanlage. Diese Anordnung gilt nicht nur am Eingang bzw. Ausgang, sondern für die gesamte Zeit auf der Anlage.
Davon entbunden sind nur Kinder unter sechs Jahren sowie die Sportler/Übungsleiter auf der Spielfläche. Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen außerhalb vom Sportbetrieb sind auf der Sportanlage untersagt. Grundsätzlich ist das Abstandsgebot von 1,5m zu beachten.
Vielen Dank für euer Verständnis und bitte beachtet weiterhin alle gültigen Hygieneregeln!
Huja die Berglöwen!